VORAUSSETZUNGEN

Kriterien für die Aufnahme

Das Angebot der Tagesgruppen versteht sich als Hilfe zur Erziehung. Es richtet sich unterstützend an Personensorgeberechtigte, um den Verbleib des Kindes in der Familie nachhaltig zu sichern.
Die Aufnahmevoraussetzungen und Ausschlusskriterien richten sich nach Paragraf 32 des 8. Buchs des Sozialgesetzbuchs (§32 Buch VIII SGB).

Aufnahmevoraussetzungen

Die Betreuung ist notwendig und geeignet für

  • Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis 16 Jahren, bei denen andere familienunterstützende Maßnahmen oder ambulante Maßnahmen (etwa durch eine Erziehungsberatungsstelle) nicht ausreichen, eine Heimunterbringung aber nicht angezeigt ist, da deren Eltern oder aktuell sorgende Bezugspersonen zur Zusammenarbeit mit der Tagesgruppe bereit sind und eine Versorgung ihrer Kinder außerhalb der Tagesgruppenzeit sichern können
  • Kinder, die den überschaubaren Raum einer strukturierten kleinen Gruppe benötigen und bei denen die Maßnahmen einer Regeleinrichtung nicht ausreichen
  • Kinder und Jugendliche und ihre Familien mit unterschiedlichen erzieherischen Problemstellungen, bei denen eine individuelle und flexible Hilfeform angezeigt ist oder bei denen andere Hilfeformen durch flexible Zusatzangebote qualifiziert werden können
  • Kinder, die aufgrund ihrer Familien- oder Lebenssituation Schwierigkeiten mit sich und ihrer Umwelt haben oder in Familie und sozialem Umfeld nicht ausreichend integriert sind